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Verbandsgemeindewerke
Bad Ems-Nassau

Allgemeine Infos

Allgemeines

Hinweis

gemäß § 36 des Gesetzes über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz – VSBG)
Die Verbandsgemeindewerke Bad Ems-Nassau nehmen an keinem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teil.

Straßenmitbenutzungsvertrag

Zur Regelung der Mitbenutzung von Gemeindestraßen durch Leitungen und Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung haben die Verbandsgemeindewerke mit allen Städten und Gemeinden der Verbandsgemeinde Bad Ems – Nassau einen Vertrag geschlossen, der am 1.1.2022 in Kraft getreten ist.

Hier  gelangen Sie zum Vertrag

Die Verbandsgemeindewerke bitten um Beachtung:
Kein Schmutzwasserabzug für Poolbefüllung

Der Sommer steht vor der Tür, die Freizeitmöglichkeiten sind pandemiebedingt eingeschränkt. Viele Menschen werden deshalb auch dieses Jahr wieder einen Swimmingpool im heimischen Garten befüllen. Sauberkeit und Hygiene sind beim Gebrauch eines Schwimmbeckens wichtig, das verwendete Wasser muss von Zeit zu Zeit gewechselt werden. Hierbei haben die Nutzer zu beachten, dass verbrauchtes Poolwasser nicht zur Gartenbewässerung verwendet werden darf. Das verschmutzte und oft mit Chlor oder ähnlichen Chemikalien belastete Wasser muss in die Kanalisation verbracht werden. Für das „kühle Nass“ ist somit nicht nur der Wasserpreis, sondern auch ein Schmutzwasserentgelt zu entrichten. In der Vergangenheit wurde die Erstbefüllung eines privaten Swimmingpools bei der Berechnung der Schmutzwassermenge berücksichtigt. Nach Vorlage einer Rechnung, aus der das Fassungsvermögen des Pools hervorging, erfolgte einmalig ein entsprechender Abzug von der Frischwassermenge.

Die Verbandsgemeindewerke weisen darauf hin, dass der Schmutzwasserabzug für Poolbefüllungen ab sofort entfällt.
Er ist sachlich falsch und auch unter ökologischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht mehr zu vertreten. In der Folge darf die Poolbefüllung deshalb nicht über einen separaten privaten Wasserzähler erfolgen, wenn damit gleichzeitig gegenüber den Werken z. B. die zur Gartenbewässerung verwendete Frischwassermenge nachgewiesen wird.

Bei Fragen zu dieser Thematik beraten unser Kollege Christian Hammer und unsere Kollegin Anna-Lena Wallroth Sie unter den Telefonnummern 02603/793-524 bzw. -541 gerne persönlich

Ihre Verbandsgemeindewerke Bad Ems-Nassau  

Formular Eigentümerwechsel

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Trinkwasser-
informationssystem

Trinkwasser ist für uns lebensnotwendig und kann nicht ersetzt werden, daher nennen wir es oft „das Lebensmittel Nr. 1“.

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Grafik bundesministerium für umwelt naturschutz und nukleare sicherheit

Potenzialstudie
Abwassergruppe Bad Ems

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Foto Gartenwasserhahn

Information Gartenwasserzähler

In Einzelfällen kann die Installation eines Gartenwasserzählers sinnvoll sein. Näheres hierzu haben die Werke in einem Merkblatt zusammengefasst.

Hier geht es zum Merkblatt

Bekanntmachung der Aufbereitungsstoffe nach §§ 16 Abs. 4 und 21 Trinkwasserverordnung sowie der Wasserhärte nach § 9 Wasch- und Reinigungsmittelgesetz

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Kontakt:

Verbandsgemeindewerke Bad Ems-Nassau

Koppelheck 26

56377 Nassau

+49 2603 793-0