Schiedsamt

Schiedsamt

Was ist eine Schiedsperson?

Eine Schiedsperson ist eine Ehrenbeamtin/ein Ehrenbeamter des Landes Rheinland-Pfalz, welche durch Verbandsgemeinderatsbeschluss dem Direktor des zuständigen Amtsgerichts zur Ernennung vorgeschlagen wird.

Sie hat einen Amtseid abzulegen, welcher sie zur absoluten Verschwiegenheit und zur unparteiischen Amtsführung verpflichtet. Die Amtsdauer beträgt 5 Jahre.

Die Institution der Schiedsperson trägt zur Entlastung der Gerichte bei, da eine Vielzahl privater Streitigkeiten durch Schiedspersonen geschlichtet werden können, bevor es zu Privatklagen kommt.

Eine Schiedsperson ist für die außergerichtliche Streitschlichtung zwischen Bürgerinnen/Bürgern zuständig. Dabei handelt es sich um Privatdelikte, bei denen der Gesetzgeber zwingend einen vorgerichtlichen Güteversuch vorgeschrieben hat:

  • Beleidigung
  • Körperverletzung
  • Sachbeschädigung
  • Hausfriedensbruch
  • Bedrohung
  • Verletzung des Briefgeheimnisses

 

Auch kann die Schiedsperson zur Hilfe geholt werden bei Streitigkeiten

  • vermögensrechtlicher Art
  • aus dem Nachbarrecht
  • über Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre.

 

Die Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau ist in zwei Schiedsamtsbezirke, Bad Ems und Nassau eingeteilt, da das Gebiet die zwei Amtsgerichtsbezirke Diez und Lahnstein umfasst.

Für jeden Schiedsamtsbezirk sind jeweils eine Schiedsperson und eine stellvertretende Schiedsperson tätig.

Falls Sie eine Schiedsperson benötigen, wenden Sie sich bitte an die

Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau

Bleichstraße 1

56130 Bad Ems

+49 2603 793-0

Von dort werden Sie an die zuständige Schiedsperson vermittelt.

Auf der Homepage des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V.  finden Sie weitere Informationen.

Ansprechparnter:

VGV Bad Ems-Nassau

Bleichstraße 1

56130 Bad Ems

+49 2603 793-0