Herr Franz-Josef Minor


Abteilungen

Aufgaben

  • Mitwirkung bei der Entwicklung der Verbandsgemeinde im Rahmen der Flächennutzungsplanung sowie vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung
  • Vorhaben- und Erschließungspläne sowie städtebauliche Verträge
  • Sicherung der Bauleitplanung und Bodenordnung
  • Mitwirkung bei der Regionalplanung
  • Raumordnerische Einzelmaßnahmen
  • Verkehrsplanung
  • Straßenbenennung
  • Hausnummerierung
  • Mitwirkung bei Fragen zur planungs- und bauordnungsrechtlichen Zulässigkeit von Bauvorhaben
  • Prüfung anzeigepflichtiger Bauvorhaben
  • Überwachung laufender Bautätigkeiten
  • Einvernehmen gem. § 36 BauGB
  • Genehmigungen nach § 144 BauGB und § 169 BauGB
  • Mitwirkung im Baugenehmigungsverfahren
  • Stellplatzverpflichtung
  • Mitwirkung bei Widerspruchsverfahren
  • Mitwirkung bei Abwicklung von zweckgebundenen Finanzzuweisungen, wie bspw. aus dem Investitionsstock
  • Erschließungsbeiträge
  • Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen
  • Sanierungsausgleichsbeiträge
  • Wegebeiträge und Kostenerstattungsbeiträge
  • Festlegung des Sanierungsgebietes
  • Mitwirkung Aufstellung Bebauungsplan
  • Mitwirkung bei Modernisierungs- und Ordnungsmaßnahmen
  • Sanierungsvereinbarungen
  • Mitwirkung bei der Ermittlung von Ausgleichsbeträgen
  • Dorferneuerungskonzepte
  • Maßnahmen zur Dorferneuerung
  • Konzepte zur Innenentwicklung der Ortskerne
  • Verwaltung und Bewirtschaftung bebauter und unbebauter Grundstücke
  • Gebäude und baulicher Anlagen der Ortsgemeinden, der Stadt und der Verbandsgemeinde
  • Einsatz des zugeordneten Personals (Hausmeister der Grundschulen und Kindertageseinrichtungen)
  • Vorbereitung und Abwicklung sämtlicher Grunderwerbs- und Veräußerungsvorgänge der Ortsgemeinden, der Stadt und der Verbandsgemeinde
  • Betreuung und Abrechnung der kommunalen allgemeinen Einrichtungen und Unternehmen der Ortsgemeinden, der Stadt und der Verbandsgemeinde. Das Produkt wird am Jahresabschluss verursachungsgerecht auf andere Produkte (teil-) verrechnet
  • Verwaltung der Liegenschaften der Verbandsgemeinde und Durchführung von Grundstücksgeschäften einschließlich Bestellung von Rechten und Dienstbarkeiten sowie Vermietung und Verpachtung und Abrechnung der Gebühren gem. entsprechender Gebührenordnungen
  • Bereitstellung und Verkauf von Liegenschaften
  • Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechtes