Kinderreisepass verlängern

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Der Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres verlängert werden. Er ist in diesem Zusammenhang mit einem aktuellen Lichtbild zu versehen. Soll ein Kinderreisepass verlängert werden, darf die Gültigkeit des Verlängerungsaufklebers seit dem 1. Januar 2021 ebenfalls nur maximal zwölf Monate betragen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau

    Für die Verlängerung benötigen Sie folgende Unterlagen:

    • alter Kinderausweis, Kinderpass oder Kinderreisepass (sofern vorhanden) oder Geburtsurkunde (Original) des Kindes,
    • Personalausweise oder Pässe der Eltern bzw. Sorgeberechtigten,
    • falls nur ein Sorgeberechtigter persönlich erscheinen kann; Einverständniserklärung und Kopie des Ausweises des abwesenden Sorgeberechtigten,
    • Sorgerechtsbeschluss, Negativbescheinigung vom Jugendamt bei Alleinerziehenden oder rechtskräftiges Scheidungsurteil
    • ein aktuelles Foto im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrietaugliches Lichtbild max. 6 Monate alt).
    • Ihr Kind muss zwecks Identitätsprüfung bei der Verlängerung des Kinderreisepasses persönlich anwesend sein.
  • Welche Gebühren fallen an?

    Gebühr: 6,00 €
    Vorkasse: Nein

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Änderung muss vor Ablauf der Gültigkeit erfolgen.

  • Rechtsgrundlage