Grundschule Singhofen
Unsere Schule:
Die Grundschule "Am Windrad" in Singhofen ist eine einzügige Grundschule. Zurzeit werden 80 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Die Kinder kommen aus Singhofen, Pohl, Attenhausen und Lollschied. Viele kommen morgens zu Fuß, einige fahren mit dem Bus zur Schule.
Schulzeiten Schuljahr 2024/25:
07.40 - 07.50 Uhr Gleitender Anfang
07.50 - 08.35 Uhr 1. UE*
08.35 - 08.40 Uhr 5 Minuten Pause
08.40 - 09.25 Uhr 2. UE*
09.25 - 09.40 Uhr Betreutes Frühstück (vorher: 09.55-10.10 Uhr)
09.40 -09.55 Uhr Hofpause
09.55 - 10.45 Uhr 3. UE*
10.45 - 11.00 Uhr Hofpause
11.00 - 11.50 Uhr 4. UE*
11.50 - 12.00 Uhr Hofpause
12.00 - 12.50 Uhr 5. UE* * Unterrichtseinheit
Unterrichtsende Klassen 1 + 2: 11.50 Uhr (Schuljahr 2024/25 Klasse 2: 2xwöchentlich bis 12.50 Uhr)
Unterrichtsende Klassen 3 + 4: 12.50 Uhr
Um berufstätige Eltern zu entlasten, gibt es seit dem Schuljahr 1998/1999 die „Volle Halbtagsschule“. An unserer Schule können die Kinder ab 7.40 Uhr in den gleitenden Anfang kommen können und um 7.50 Uhr beginnt der Unterricht.
- Im 1. Schuljahr endet der Unterricht täglich um 11.50 Uhr
- Im 2. Schuljahr endet der Unterricht auch um 11.50 Uhr, jedoch zusätzlich einmal in der Woche um 12.50 Uhr
- Im 3. und 4. Schuljahr endet der Unterricht täglich um 12.50 Uhr.
Die Grundschule Singhofen profitiert von einem dörflichen Einzugsgebiet, den kleinen Klassenstärken und dem persönlichen Kontakt zu den Eltern. Bei einer Klassenstärke von ca. 17-24 Schülern ist es gut möglich, auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder einzugehen. Offener und handlungsorientierter Unterricht gehört zu den grundlegenden Lernformen. Die Kinder sollen zu sozialer Kompetenz gelangen und Möglichkeiten und Regeln des friedfertigen und toleranten Miteinanders entwickeln und einüben. Es soll Sachkompetenz vermittelt werden. Beim Erwerb grundlegender Kenntnisse und Fertigkeiten für das weitere Leben werden sie unterstützt.
Ansprechpartner für Fragen im Schulalltag *
- die Klassen- und Fachlehrkräfte sind zuständig für Fragen, die einzelne Schülerinnen und Schüler oder die Klasse betreffen,
- die Schulleitung ist zuständig für pädagogische und organisatorische Themen und Stundenplan- oder Vertretungsregelungen,
- die Schulaufsicht der ADD ist zuständig für Unterrichtsversorgung und Dienstaufsicht,
- der Schulträger ist zuständig für Lernmittelausstattung, Baumaßnahmen und Gebäudeunterhaltung,
- die Kostenträger der Schulbeförderung (Landkreis) sind zuständig für die kommunale Schülerbeförderung.
* Quelle: