Schulelternbeirat

Schulelternbeirat

Vorstellung des Schulelternbeirates

Von li. Christian Pfaff, Tabea Bicalho-Nagel, Sabine Adam, Julia Algin, Pamela Minor, es fehlt Nina Koch

Das wünschen wir uns für die Schule:

Eine konstruktive Zusammenarbeit und eine starke, wertschätzende Gemeinschaft, sodass wir die Schulzeit für Kinder, Eltern und Lehrer zusammen positiv gestalten.

Kontakt:


Unserer Aufgabe ist es, als Bindeglied zwischen Eltern und Schule zu wirken und die Interessen der Eltern und Kinder an der Grundschule Singhofen zu vertreten.

Der SEB stellt damit eine Anlaufstelle dar, bei der Eltern die Möglichkeiten erhalten, am schulischen Leben ihrer Kinder aktiv mitzuwirken. Zu den Aufgaben der Elternvertretung gehört unter anderem, die Interessen der Elternschaft zu wahren, Wünsche und Vorschläge der Eltern zu bündeln, diese an die Schulleitung weiterzugeben und an den Beratungen der Schulkonferenz teilzunehmen. Auf diese Art können Eltern über ihre Elternvertreter konstruktive Kritik und Vorschläge an der Schule einbringen, wodurch eine gewinnbringende Zusammenarbeit im Interesse der Kinder gewährleistet s zu ein sollte.

Deshalb sprechen Sie uns bitte persönlich oder über den Briefkasten im Foyer der Schule oder über E-Mail

an, gerne nehmen wir Ihre Anregungen und Fragen entgegen.

Elternmitwirkung auf Schulebene *

Aufgaben des Schulelternbeirates (SEB)

Der SEB vertritt die Eltern gegenüber der Schule, der Schulaufsicht und der Öffentlichkeit. Er soll die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule fördern und mitgestalten.

Das Schulgesetz sieht drei Formen der Mitwirkung des SEB vor.

  • Anhören (Stellungnahme des SEB)
  • Benehmen (Austausch von Argumenten; Entscheidung durch die Schulleitung)
  • Zustimmung (gemeinsame Entscheidung von SEB und Schulleitung)

Informationspflicht der Schule

Die Schulleitung ist verpflichtet,

  • den SEB über alle Angelegenheiten zu informieren, die für das Schulleben bedeutsam sind und
  • Gesetzes- und Verordnungstexte zur Verfügung zu stellen.

Verfahrensweise des SEB

Der SEB tagt in nicht-öffentlicher Sitzung, kann jedoch Gäste einladen. Der Schulleiter nimmt - bis auf Ausnahmefälle - grundsätzlich an den Sitzungen teil. Die Beratungen des SEB unterliegen nicht der Verschwiegenheit. Über Angelegenheiten, die einer vertraulichen Behandlung bedürfen, ist Stillschweigenn zu bewahren. Die Sitzungen werden protokolliert.

Aufgaben des Schulelternsprechers

Der Schulelternsprecher lädt nach Bedarf zu den Sitzungen des SEB ein. In allgemeinbildenden Schulen müssen im Schuljahr mindestens 2 Sitzungen stattfinden. Der Schulelternsprecher stimmt einen Termin mit der Schulleitung ab, bespricht mit ihr die Tagesordnung und fügt deren Beiträge ein.

* Quelle: "Elternmitwirkung in Rheinland-Pfalz" - Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Rheinland-Pfalz

Ansprechpartner:

1. Vorsitzende: Pamela Minor

Stellvertreterin: Sabine Adam

Weitere Mitglieder: Julia Algin

Tabea Bicalho-Nagel

Nina Koch

Christian  Pfaff