Privatförderung“

Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen


Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden werden zu 20% gefördert!

Die Stadt Bad Ems bietet Hauseigentümern im Erneuerungsgebiet des Förderprogramms „Wachstum und nachhaltige Entwicklung“ die Möglichkeit, Fördermittel für bauliche Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen zu erhalten.

Ziel des Programms ist es, das Ortsbild sichtbar zu verbessern und einen Beitrag zur Wohn- und Lebensqualität zu leisten. Durch Modernisierung im Gebäudebestand (z.B. Fassadensanierung) bleibt der Wert von Immobilien langfristig erhalten. Zudem Wirken sich diese Maßnahmen auch positiv auf die umgebende Nachbarschaft aus.

Weitere Einzelheiten der Förderung sind durch die Modernisierungsrichtlinie geregelt.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Maßnahmen, die zur strukturellen, baulichen, barrierefreien und energetischen Verbesserung von privaten Gebäuden und kleingewerblichen Betrieben im Fördergebiet führen. Die Förderung bezieht sich vorrangig auf bauliche Maßnahmen mir Wirkung auf den öffentlichen Raum. Das können Maßnahmen zur Neu- und Umgestaltung der äußeren Gebäudehülle (z.B. Erneuerung der Fassade), Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes und des Klimas (z.B. Austauschen von Fenstern und Haustür, Dämmung von Dach und/oder Fassade) sowie Maßnahmen zur Sicherstellung der Barrierefreiheit sein.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind alle privaten Eigentümer oder Erbbauberechtigte (Erbpachtvertrag mind. 66 Jahre) einer sich im Erneuerungsgebiet befindlichen Liegenschaft. 

Gefördert werden (bauliche) Projekte, die innerhalb des festgelegten Erneuerungsgebiet des Fördergebiets „Lahnquartier Bad Ems“ liegen.

Wann kann eine Förderung beantragt werden?

Der Antrag kann erst gestellt werden, wenn die Modernisierungsrichtlinie veröffentlicht wurde. Die Veröffentlichung finden Sie voraussichtlich im Februar 2025 im Mitteilungsblatt Aktuell.

Was sind die Förderkonditionen?

Bauliche Modernisierungsmaßnahmen an und in Gebäuden können mit bis zu 20% der förderfähigen Kosten, maximal jedoch mit einem Zuschuss in Höhe von 20.000 Euro gefördert werden.

 

So funktioniert es

  1. Vorbereitung und Planung

Lesen Sie sich die Modernisierungsrichtlinie und die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) sorgfältig durch.

Bei Fragen steht Ihnen der GB 3 der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau zur Verfügung:

Ann Janin Waltemathe

+49 2603 793-337

Überlegen Sie, welche Maßnahmen Sie im Einzelnen umsetzen möchten und erstellen Sie hierzu eine Projektbeschreibung.

Holen Sie Vergleichsangebote von Fachfirmen ein. Falls Sie für Ihr Vorhaben z.B. eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung oder eine Baugenehmigung benötigen, fragen Sie diese bei der entsprechenden Behörde an.

 2. Antragsstellung

Laden Sie sich das Antragsformular herunter und füllen dieses digital oder händisch aus.

Für die Antragstellung werden zudem verschiedene Dokumente als Anlage benötigt:

  • Amtlich beglaubigter Auszug aus dem Grundbuch
  • Auszug aus der Flurkarte des Liegenschaftskatasters
  • Maßnahmenbeschreibung inkl. Fotos vom Ist-Zustand
  • Ggf. Bauentwurf Maßstab 1:100 mit Leistungsverzeichnis
  • Nachweis von Bedarf und Wirtschaftlichkeit, ggf. „Modernisierungsgutachten“
  • Kostenschätzung nach der DIN 276
  • Ggf. Stundenaufstellung der zu erbringenden Eigenleistungen
  • Ggf. Zusatzerklärung zur privaten Modernisierungsmaßnahme (Inanspruchnahme von Zuschüssen)
  • Vergleichsangebote von entsprechenden Fachbetrieben
  • Ggf. erforderliche Genehmigungen (z.B. bau-, wasserschutz- oder denkmalschutzrechtliche Genehmigung)

 

Versand oder Abgabe der gesammelten Unterlagen an die Stadt:

Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau

GB 3- z. Hd. Frau Waltemathe

Bleichstraße 1

56130 Bad Ems

 3. Eigenleistung

Die Stadt kann angemessene Arbeitsleistungen des/der Eigentümers/-in und/oder nahen Angehörigen (max. 3 Personen) bis zur geltenden Obergrenze (zurzeit 12,00 €/Stunde) und bis zu 30 v.H. der sonstigen berücksichtigungsfähigen Gesamtkosten anerkennen.

Dabei ist zu beachten, dass Eigenleistungen belegmäßig durch einen datieren Stundennachweis mit Namen der Eigenleistenden und Angaben zu den erbrachten Leistungen nachzuweisen sind.

 4. Antragsprüfung und Modernisierungsvereinbarung

Nach Eingang der Unterlagen wird der Förderantrag zeitnah geprüft. Bevor Sie mit der Maßnahme an Ihrem Haus beginnen, müssen Sie eine Modernisierungsvereinbarung mit der Stadt Bad Ems abschließen. Erst am Stichtag der Unterzeichnung der Modernisierungsvereinbarung können Sie förderunschädlich mit der Maßnahme beginnen.

 5. Durchführung und Beendigung der Maßnahme

Die Maßnahmen sind zügig durchzuführen und grundsätzlich innerhalb von 2 Jahren zu beenden. Nur in begründeten Fällen kann die Laufzeit nach Antragsstellung beim Bauamt verlängert werden.

Den Abschluss der Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen zeigt der/die Eigentümer/-in der Gemeinde zeitnah an.

6. Abrechnung

Bitte erstellen Sie zum Abschluss eine Kostenzusammenstellung, die alle relevanten Rechnungen beinhaltet. Eine Vorlage hierfür kann bei Frau Waltemathe (GB 3 Verbandsgemeindeverwaltung) angefragt werden. Machen Sie außerdem aussagekräftige Fotos vom modernisierten Gebäude und legen Sie diese vor. Die Stadt und die Verbandsgemeindeverwaltung sind berechtigt, die vertragsmäßige Durchführung vor Ort zu überprüfen.

7. Auszahlung des Zuschusses

Die Höhe der Auszahlung richtet sich nach den tatsächlich entstandenen, förderfähigen Kosten bis maximal zur Höhe der bewilligten Förderung. Der Zuschuss kann in bis zu zwei Raten ausgezahlt werden.

8. Aufbewahrungspflicht

Für die Zeit der Zweckbindungsfrist von 10 Jahren hat der/die Eigentümer/-in sicherzustellen, dass die Gemeinde, die Aufsichtsbehörden und der Rechnungshof Rheinland-Pfalz berechtigt sind, Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen anzufordern und die Verwendung des gewährten Kostenerstattungsbetrages durch örtliche Erhebungen oder durch Beauftragte zu prüfen. Hierzu hat der/die Eigentümer/-in die erforderlichen Unterlagen bereitzuhalten und die notwendigen Auskünfte zu erteilen.

 

Downloadbereich

Modernisierungsrichtlinie (kommt noch)

Erneuerungsgebiet Lahnquartier Bad Ems mit Gebäudezustand

Antragsformular für bauliche Modernisierungsmaßnahmen (kommt noch)

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) vom 20.12.2022

 

Ansprechpartner:

Ann Janin Waltemathe

+49 2603 793-337

Downloadbereich

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen
zur Projektförderung

Karte über das Fördergebiet mit Gebäudezustand