Verlustanzeige einer Hundesteuermarke

  • Leistungsbeschreibung

    Bei Verlust oder Unkenntlichkeit der Hundesteuermarke ist eine Ersatzmarke zu beantragen. 

  • Verfahrensablauf

    Beantragen Sie die Ersatzmarke persönlich oder über das Online-Formularangebot der Verbandsgemeindeverwaltung.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Bitte nutzen Sie für Ihr Anliegen das auf dieser Seite aufgeführte Online-Formular. 

    Zur elektronischen Einreichung des Formulars müssen Sie sich mit dem Personalausweis mit Onlinefunktion oder Ihrem BundID-Konto anmelden. Wenn Sie nicht über diese Möglichkeiten verfügen, können Sie das Formular dennoch online ausfüllen und im letzten Schritt zum Ausdrucken herunterladen und uns unterschrieben auf anderem Weg (E-Mail, Post) zukommen lassen.

    Weitere Informationen zum Personalausweis mit Onlinefunktion finden sich auf den Seiten des BMI und der BundID.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Mögliche Gebühren zur Ausgabe einer Hundesteuerersatzmarke ergeben sich aus der jeweiligen geltenden Hundesteuersatzung Ihrer Ortsgemeinde.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Melden Sie den Verlust der Hundesteuermarke sofort, nachdem sie ihr Abhandenkommen bemerkt haben.


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