Verlustanzeige einer Hundesteuermarke
Leistungsbeschreibung
Bei Verlust oder Unkenntlichkeit der Hundesteuermarke ist eine Ersatzmarke zu beantragen.
Verfahrensablauf
Beantragen Sie die Ersatzmarke persönlich oder über das Online-Formularangebot der Verbandsgemeindeverwaltung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bitte nutzen Sie für Ihr Anliegen das auf dieser Seite aufgeführte Online-Formular.
Zur elektronischen Einreichung des Formulars müssen Sie sich mit dem Personalausweis mit Onlinefunktion oder Ihrem BundID-Konto anmelden. Wenn Sie nicht über diese Möglichkeiten verfügen, können Sie das Formular dennoch online ausfüllen und im letzten Schritt zum Ausdrucken herunterladen und uns unterschrieben auf anderem Weg (E-Mail, Post) zukommen lassen.
Weitere Informationen zum Personalausweis mit Onlinefunktion finden sich auf den Seiten des BMI und der BundID.
Welche Gebühren fallen an?
Mögliche Gebühren zur Ausgabe einer Hundesteuerersatzmarke ergeben sich aus der jeweiligen geltenden Hundesteuersatzung Ihrer Ortsgemeinde.
Welche Fristen muss ich beachten?
Melden Sie den Verlust der Hundesteuermarke sofort, nachdem sie ihr Abhandenkommen bemerkt haben.