Abtretungserklärung zur Rückgabe des Nutzungsrechts an einer Grabstätte

  • Leistungsbeschreibung

    Soll eine Grabstätte aufgelöst werden, so ist die Abtretung des Nutzungsrechts an die Verbandsgemeinde erforderlich. Die Abtretungserklärung kann über das bereitgestellte Formular erfolgen.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Die Kosten für die Abräumung der Grabstätte sind durch die nutzungsberechtigte Person zu tragen.

    Mit der Abräumung darf erst nach schriftlicher Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung begonnen werden. Die Einfassung einschließlich der Fundamentierung sowie die sonstige Grabausstattung sind zu entfernen. Die Fläche ist aufzufüllen und entsprechend der Umgebung einzusäen. Nach erfolgter Abräumung muss dies durch die nutzungsberechtigte Person der Friedhofsverwaltung mitgeteilt werden.

    Es ist möglich , den Friedhofsträger, also die Stadt oder Ortsgemeinde, mit der Abräumung und Entsorgung der Grabanlagen zu beauftragen. Die Gebühren hierfür richten sich nach der entsprechend gültigen Friedhofssatzung und sind nach Erhalt des Gebührenbescheids zu begleichen.