Personalausweis beantragen
Leistungsbeschreibung
Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion kann seit dem 01. November 2010 beantragt werden.
Der bisherige Personalausweis gilt bis zum Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer fort.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau- der jetzige Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde (im Original)
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
- ggf. werden zur einmaligen Überprüfung der Namensschreibweise weitere Unterlagen (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunde im Original) benötigt. Nähere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Stelle
Welche Gebühren fallen an?
- EUR 37,00 für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
- EUR 22,80 für Antragsteller unter 24 Jahren
- EUR 22,80 für den 1. Personalausweis für Kinder und Jugendliche (Antragsteller unter 24 Jahren)
- EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
- EUR 13,00 Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde)
- EUR 30,00 Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
- Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige
Welche Fristen muss ich beachten?
Geltungsdauer: 6 Jahre für Antragsteller unter 24 Jahre
Geltungsdauer: 10 Jahre für Antragsteller ab einschließlich 24 JahreEine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.
Bearbeitungsdauer
Ca. 2 Wochen.
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bad Ems-NassauÜber die genaue Herstellungs-/Bearbeitungszeit kann keine verbindliche Auskunft erteilt werden.
Bitte klären Sie dies bei der Antragstellung vor Ort.Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bad Ems-NassauDer Personalausweis kann lediglich persönlich beantragt werden.
Dies gilt ebenfalls für minderjährige Kinder, zwecks Identitätsprüfung.