Brennholz
Leistungsbeschreibung
Beim Erwerb von Brennholz in verschiedenen Verarbeitungsformen sind folgende Bereitstellungsformen üblich:
- Brennholz in kurzer oder langer Form (2 bis 20 Meter)
Entastet, an einem mit PKW befahrbaren Weg gelagert, so genanntes „Polterholz“ - Brennholz zum Selbermachen
Das sind im Wald liegende ganze Stämme oder Stammteile, nicht entastet, so genannte „Flächenlose“ - Aufgesetztes Schichtholz in 1 Meter Länge
Waldfrisch (nicht getrocknet), die Aufarbeitung ist sehr lohnintensiv - Frisches Brennholz
Auf Ofenlängen von 25 oder 33 Zentimeter geschnitten und NICHT getrocknet - Ofenfertiges Brennholz
Auf Ofenlängen von 25 oder 33 Zentimeter geschnitten und getrocknet auf unter 20 Prozent Wassergehalt entsprechend Kleinfeuerungsanlagen-Verordnung
Die Forstämter und Forstreviere von Landesforsten Rheinland-Pfalz bieten in der Regel nur „Polterholz“ an.
- Brennholz in kurzer oder langer Form (2 bis 20 Meter)
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei den Forstämtern kann das Ausfüllen von Brennholzbestellformularen nötig sein. Auf jeden Fall ist eine verbindliche Bestellung notwendig.
Sofern Sie beabsichtigen, Ihr Brennholz als „Selbstwerber“ im Staats- und Gemeindewald des Landes Rheinland-Pfalz eigenhändig mit der Motorsäge zu bearbeiten, setzt dies eine entsprechende Sachkunde im Umgang mit der Motorsäge voraus. Im Interesse Ihrer Sicherheit und Gesundheit muss sich deshalb der für Sie zuständige Revierleiter oder die für Sie zuständige Revierleiterin vor Aufnahme der Selbstwerbertätigkeit von Ihrer Sachkunde überzeugen.
Die erforderliche Sachkunde im Umgang mit der Motorsäge kann durch
- bescheinigte Teilnahme an einem Motorsägenkurs, der den Mindestinhalten der DGUV Information 214-059 entspricht oder
- eine berufliche Tätigkeit, die den regelmäßigen Umgang mit der Motorsäge erfordert
nachgewiesen werden. Der Sachkundenachweis ist von jeder Person zu erbringen, die Motorsägenarbeiten durchführt.
Sofern Sie an einem Motorsägenkurs Interesse haben, können Sie sich mit dem nächsten Forstamt oder Forstrevier in Ihrer Nähe in Verbindung setzen oder sich an einen sonstigen Ihnen bekannten Anbieter solcher Kurse wenden.
Bitte denken Sie daran, dass in den öffentlichen Wäldern Holzabfuhrscheine und die Motorsägen-Lehrgangs-Bescheinigung beim Aufarbeiten und der Abfuhr des Holzes mitgeführt werden müssen.
Welche Gebühren fallen an?
Gegebenenfalls fallen einmalige Gebühren für den Motorsägen-Lehrgang an.
Auskünfte zu den Holzpreisen, insbesondere die regionalen Angebotspreise erhalten Sie von den privaten und öffentlichen Betrieben, die Brennholz in der gewünschten Verarbeitungsform bereitstellen bzw. vom Forstamt oder Forstrevier in Ihrer Nähe.
Der Holzpreis wird durch die Baumart, das Verkaufsmaß und den Trocknungszustand beeinflusst. Die aktuellen Preise entnehmen Sie bitte dem jeweils aktuellen Bestellformular.
Welche Fristen muss ich beachten?
Für die Aufarbeitung können je nach Betrieb und den natürlichen Gegebenheiten Aufarbeitungsfristen beziehungsweise Begrenzungen auf bestimmte Jahreszeiten gelten.
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Homepage von Landesforsten Rheinland-Pfalz oder beim Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt und Forsten.