Klassen
Elternmitwirkung auf Klassenebene *
Aufgaben der Klassenelternversammlung (KEV)
Die KEV besteht aus allen Eltern einer Klasse. Ihre wichtigste Aufgabe ist es, im Interesse der Schüler und unterstützend mit den Klassen- und Fachlehrerkräften zusammen zu arbeiten. Hier stehen vor allem Erziehungsfragen im Vordergrund sowie alle anderen klassenbezogenen Probleme.
Themen für die KEV können u.a. sein:
- Fragen zum Unterricht,
- Grundsätze der Notengebung,
- Hausaufgaben,
- Umgang mit verhaltensauffälligen Schülerinnen und Schülern,
- Durchführung von Klassenfahrten.
Informationspflicht der Schule
Vor allem die Klassenleitungen sind verpflichtet, die KEV über schulische und unterrichtsbezogene Angelegenheiten zu informieren. Diese "Bringschuld" der Schule ist die Grundlage für eine erfolgreiche Elternmitwirkung.
Aufgaben der Klassenelternsprecher
Klassenelternsprecher haben folgende Aufgaben und Verpflichtungen:
- Einladung zur KEV, in Absprache mit der Klassenleitung,
- Leitung der KEV,
- Durchführung der Beschlüsse der KEV,
- beratende Teilnahme an Klassen- und Stufenkonferenzen,
- Vertretung der KEV gegenüber der Schule und den Lehrkräften.
* Quelle: "Elternmitwirkung in Rheinland-Pfalz" - Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Rheinland-Pfalz
Klassenleitung:
Klasse 1a: Frau Fischer; 14 Kinder
Klasse 1b: Frau Huth; 13 Kinder
Klasse 2: Löhnhardt; 22 Kinder
Klasse 3: Frau Bubinger; 24 Kinder
Klasse 4: Frau Kunkler 25 Kinder