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Achtung: Eichenprozessionsspinner

Wichtige Hinweise zum Eichenprozessionsspinner


Die Raupen fügen nicht nur den Bäumen Schaden zu, sie können darüber hinaus aber auch gesundheitsgefährdend sein. Neben den Fraßschäden können die Haare der Raupen beim Menschen während des gesamten Jahres zu Allergien führen.

Die Verpuppung des Eichenprozessionsspinners erfolgt Ende Juni/Anfang Juli in dicht aneinandergedrängten Kokons im Gespinstnest. Die Nester können mehrere Jahre als feste Gebilde aus Spinnfäden, Raupenkot, Häutungsresten und Puppenhülsen erhalten bleiben. Die Gefahr von Allergien beim Menschen bleibt somit weiter bestehen.

Wer betroffen ist, sollte die Haut gründlich abduschen, Haare waschen sowie die Kleidung wechseln und in der Maschine waschen.

Bei Auftreten von allergischen Symptomen sollte der behandelnde Arzt oder Hautarzt aufgesucht werden. Der Patient sollte dabei von sich aus auf den Kontakt mit den Raupenhaaren hinweisen.

Um die vorgenannten Risiken zu minimieren, können folgende Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden:

  • Befallene Bereiche meiden
  • Raupen und Gespinste nicht berühren
  • Empfindliche Hautbereiche (z. B. Nacken, Hals, Unterarme) schützen
  • Auf Holzernte- oder Pflegemaßnahmen verzichten, solange Raupennester des Eichenprozessionsspinners erkennbar sind
  • Bekämpfung wegen gesundheitlicher Belastung und spezieller Arbeitstechnik nur von Fachleuten durchführen lassen

 

Für die Beseitigung der Nester ist der jeweilige Grundstückseigentümer verantwortlich. Die Bekämpfung sollte aber in jedem Fall durch eine entsprechende Fachfirma durchgeführt werden!

Im Wald ist eine flächendeckende Beseitigung nicht möglich. Der Eichenprozessionsspinner gehört zu den typischen Waldgefahren. Die Waldbesucher müssen hier die Gefahr erkennen lernen und sich davon fernhalten. Gespinste finden sich in der Regel an besonnten Waldinnen- und -außenrändern. Beim Rasten sollte daher der Rastplatz sorgfältig begutachtet werden, bevor man sich niederlässt.

Sollte in empfindlichen, öffentlichen Bereichen, wie z.B. Spiel- und Sportplätzen, Parks oder an Schulen und Kindergärten ein Befall festgestellt werden, informieren Sie bitte das zuständige Ordnungsamt. 

Für die Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau unter den Kontaktdaten:

+49 2603 793-0