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ADD bittet um Mithilfe

Sammlungsverbot gegen „Hilfe für krebskranke Kinder e.V.“ 


Das bestandskräftige Sammlungsverbot beinhaltet auch den Stopp von Förderbeiträgen, welche wiederkehrend von den Konten der Spender abgebucht wurden. Zudem sind Spendenaufrufe durch Werbetelefonate untersagt.

Aufgrund einer aktuellen Mitteilung aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich bittet die ADD um sofortige Mitteilung, wenn weiterhin Spendenaufrufe oder Beitragseinzüge in Rheinland-Pfalz im Namen des Vereins Hilfe für krebskranke Kinder e.V. mit Sitz in Bielefeld/NRW erfolgen.