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Corona-Schutzverordnung

Maskenpflicht auf Spielplätzen ist kaum bekannt


Daher möchten wir mit diesem Aufruf an Sie appellieren, auf den Spielplätzen Mundschutz zu tragen. Auch hier das Abstandsgebot gemäß der aktuell gültigen 15. Corona-Bekämpfungsverordnung zu beachten. Das bedeutet, dass ein Abstand zu anderen Personen, die nicht zum eigenen Haushalt gehören, von 1,5 Metern eingehalten werden muss; dies gilt im Übrigen auch, wenn Masken getragen werden. Das Abstandsgebot sowie die Maskenpflicht gilt nicht für Kinder bis zum 6. Lebensjahr.

Bitte beachten Sie die Hinweise der Verwaltung, damit Sie und Ihre Kinder sich nicht mit dem Virus oder einer Mutation infizieren.

Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau