Kurtaxe allgemein: Die Erhebung einer Kurtaxe ist eine staatliche Aufgabe, die in Rheinland-Pfalz im Landesgesetz von 1965 und für das Staatsbad Bad Ems per Landesverordnung von 1986 geregelt ist. Darüber hinaus regelt das Meldegesetz die Anzeigepflicht von Gästen durch die Vermieter/Gastgeber. Die Kurtaxordnung beschreibt im Wesentlichen die Pflicht zur Abgabe, als auch die Befreiung zur bzw. von der Kurtaxe. Sie legt deren Höhe und die Grenzen des Kurtaxgebietes fest.
Abgabepflicht: Abgabepflichtig ist jeder, der sich im Kurgebiet zur Kur, Erholung oder Unterhaltung aufhält. Dies gilt unabhängig von einer tatsächlichen Nutzung der Kureinrichtungen oder eines Besuches entsprechender Veranstaltungen.
Anzeigepflicht: Alle Gäste (auch befreite, Camper etc.) und Vermieter haben unverzüglich alle Angaben zu machen, die zur Festsetzung der Kurtaxe erforderlich sind.
Kurgebiet: Kurgebiet ist das Gebiet der Stadt Bad Ems.
Kurtaxaufkommen: Die Kurtaxe wird zur Herstellung und Unterhaltung der Kurzwecken dienenden Einrichtungen und für die Durchführung von Kurveranstaltungen erhoben. Das Aufkommen aus der Kurtaxe fließt dem Land Rheinland-Pfalz zu.
Kurtaxhöhe: Die Kurtaxhöhe ist in § 3 der Kurtaxordnung festgelegt. Sie ist jahreszeitlich unterschiedlich hoch. Zur Höhe der Kurtaxe, über Befreiungen und Ermäßigungen informieren wir am Ende dieser Pressemitteilung.
Kurkarten: Jede kurtaxpflichtige Person erhält als „Ausweis“ und zum Nachweis der Zahlung eine Kurkarte. Seit dem 1.Mai 2013 gibt es zur Vereinfachung die neue KaiserCard (Kurkarte) und ein elektronisches Meldesystem. Gäste erhalten neben dem WelcomePackage viele Vergünstigungen bei den KaiserCard-Angeboten.
Ihre Aufgaben als Vermieter: Als Vermieter obliegt ihnen per Melde-/ und Kurtaxgesetz die Mitwirkungspflicht bei der Feststellung der kurtaxrelevanten Daten. Sie haben hierzu die Möglichkeit am kostenfreien, elektronischen Meldescheinsystem teilzunehmen. Sie benötigen lediglich einen Internetzugang sowie einen Drucker und können ihrem Gast sehr servicefreundlich vor Ort eine „KaiserCard“ ausstellen und die Kurtaxe einnehmen. Wir rechnen anschließend in fest vereinbarten Zeiträumen mit ihnen ab. Für „Nicht-Internet“-Kunden bietet die Staatsbad Bad Ems GmbH individuelle Lösungen an.
Informationen zur Datenverarbeitung: Ihre Daten werden auf Basis des Kurtaxgesetzes von Rheinland-Pfalz und der Kurtaxverordnung für Bad Ems erhoben und unter Wahrung des Datenschutzes nur für diese Zwecke verwendet. Eine Herausgabe oder missbräuchliche Nutzung der Daten durch Dritte ist nach dem Datenschutzgesetz unterbunden.
Kurtaxpreise/Ermäßigungen/Befreiungen
Auszug der Kurtaxordnung von Rheinland-Pfalz für das Staatsbad Bad Ems
Die Kurtaxe beträgt für jeden Tag des Aufenthalts einschließlich der Mehrwertsteuer: Für die Zeit vom | 1.Person (Hauptreisender) | 2.Person (Begleitreisender) |
1.April bis 15.Oktober | 1,92 € | 1,66 € |
16.Oktober – 31.März | 1,66 € | 1,41 € |
Die Kurtaxstaffelung gilt nur für Eheleute und Lebenspartner sowie für deren Kinder zwischen vollendetem 14. und 18. Lebensjahr. Für Minderjährige über 14 Jahre gelten die Kurtaxsätze für die 2. und jede weitere Person auch dann, wenn sie nur mit einem Elternteil reisen. Der Höchstbetrag der Kurtaxe nach Absatz 1 beträgt im Kalenderjahr 66,47 EUR je Person. Von Personen, die, ohne sich ständig im Kurgebiet aufzuhalten, Kurmittel nach der Anlage zu § 1 Abs. 3 in Anspruch nehmen, wird eine Kurtaxe von 20,45 EUR im Kalenderjahr erhoben.
Von der Entrichtung der Kurtaxe sind befreit:
1. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres,
2. ortsfremde Personen, die sich nicht länger als 24 Stunden im Kurgebiet aufhalten (Passanten), 3.Benutzer von Jugendherbergen,
4. Besucher von Tagungen, Lehrgängen und Kursen im Kurgebiet während deren Dauer,
5. Kurgäste, die das Staatsbad zum 25., 40. oder 50. Male aufsuchen, wenn Sie insgesamt 24-, 39- oder 49mal eine Kurkarte als 1. oder 2. Person gelöst haben.
Bettlägerig Kranke oder sonstige Kranke, die ihre Unterkunft nicht verlassen können, brauchen bei Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses für die Dauer dieses Zustands keine Kurtaxe zu entrichten.
Ermäßigungen
Für schwerbehinderte oder für behinderte Menschen im Sinne des § 53 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 wird die Kurtaxe um 25 v. H. ermäßigt, sofern sie die Kosten des Kuraufenthalts selbst tragen. Diese Ermäßigung gilt ebenfalls für die Begleitperson, wenn die Notwendigkeit einer Begleitperson durch amtsärztliche Bescheinigung, Schwerbehindertenausweis oder Rentenbescheid nachgewiesen wird.
Den in der Krankenpflege tätigen Personen ohne eigenes Einkommen, die von einem Mutterhaus unterhalten und auf dessen Kosten zur Kur geschickt werden, wird die Kurtaxe um 50 v. H. ermäßigt.
Personen, die, ohne im Kurgebiet ihre Hauptwohnung zu haben, Eigentümer oder Besitzer einer im Kurgebiet gelegenen Wohneinheit sind, und ihre Familienangehörigen brauchen in jedem Kalenderjahr nur einmal eine Kurtaxe nach § 3 Abs. 4 zu entrichten.
Die vollständigen gesetzlichen Bestimmungen finden sie als Link unter:
Die Erhebung der Kurtaxe wird im Regelfall von der Staatsbad Bad Ems GmbH vorgenommen, für die die Verbandsgemeinde Bad Ems – Nassau als Verwaltungshelfer tätig wird.
Der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau obliegt aber insbesondere die Kontrolle, ob die Kurtaxe vollständig erhoben und abgeführt wird. Zum Zwecke der Überprüfung über die ordnungsgemäße Entrichtung des Kurtaxbeitrages werden daher auch im laufenden Jahr 2022 wieder Vorortkontrollen bei Vermietern durchgeführt.
Ihre Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems – Nassau
Bad Ems, den 20.06.2022
Verbandsgemeindeverwaltung
Uwe Bruchhäuser
Bürgermeister
der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau