34. öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Stadtrates

Datum

Dienstag, 31. Januar 2023

Uhrzeit

18:00 - 20:40 Uhr

Adresse

Raum/Büro: Großer Sitzungssaal (119)

Tagesordnungspunkte

  • Ö1Bekanntgabe der in der letzten Sitzung in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
  • Ö2Verpflichtung eines Ratsmitgliedes
  • Ö3Ergänzungswahlen zu Ausschüssen
  • Ö3.1Neuwahl der Ausschüsse der Stadt Bad Ems *Tischvorlage
  • Ö4Neufassung der Hauptsatzung
  • Ö5Tourismus- und Welterbeangelegenheiten - vorsorglich -
  • Ö6Bebauungsplanentwurf "Auf dem Spieß" - 4. Änderung - der Stadt Bad Ems;
  • Ö7Aufstellung des Bebauungsplanes "Auf dem Spieß" - 4. Änderung - der Stadt Bad Ems;
  • Ö8Raumordnungsverfahren nach § 15 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 17 Landesplanungsgesetz (LPlG) für die geplante Erweiterung des Fashion-Outlet-Centers (FOC) Montabaur
  • Ö9Bauangelegenheiten - vorsorglich -
  • Ö10Grundstücksangelegenheiten - vorsorglich -
  • Ö11Verkehrsangelegenheiten -vorsorglich -
  • Ö12Kindertagesstättenangelegenheiten - vorsorglich -
  • Ö13Haushaltsangelegenheiten
  • Ö13.1Schreiben der Kommunalaufsicht in Sachen 1. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan der Stadt Bad Ems für das Haushaltsjahr 2022
  • Ö14Beschlussfassung über die Haushaltssatzung der Stadt Bad Ems für das Haushaltsjahr 2023
  • Ö15Auftragsvergaben - vorsorglich -
  • Ö16Zustimmung zur Annahme von Spenden, Sponsoringleistungen und ähnlichen Zuwendungen
  • Ö17Vertragsangelegenheiten - vorsorglich -
  • Ö18Umweltangelegenheiten - vorsorglich -
  • Ö19Anträge der Fraktionen
  • Ö19.1Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betreffend zukünftige Umsetzung gesetzlicher Regelung "Silvesterböllern" im Stadtgebiet Welterbe und Ausweitung auf die gesamte Stadt
  • Ö20Wünsche und Anregungen an die Verbandsgemeinde
  • Ö21Mitteilungen und Anfragen
  • Ö21.1Personalsituation im JUZ
  • Ö21.2Unterrichtung von Verträgen mit Beigeordneten
  • Ö22Verschiedenes
  • Ö23Einwohnerfragestunde (Hinweis: Die Fragen sollen dem Bürgermeister nach Möglichkeit spätestens drei Arbeitstage vor der Sitzung zugeleitet werden; § 21 GeSchO)