3. öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Stadtrates

Datum

Dienstag, 08. Oktober 2024

Uhrzeit

18:00 - 21:00 Uhr

Adresse

Raum/Büro: Großer Sitzungssaal (119)

Tagesordnungspunkte

  • Ö1Bekanntgabe der in der letzten Sitzung in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
  • Ö2Neufassung der Brennholzpreise
  • Ö3Bildung von Ausschüssen
  • Ö3.1Wahl der Mitglieder und Stellvertreter des Ausschusses für Bauwesen, Raumordnung und Umwelt (Bauausschuss)
  • Ö3.2Wahl der Mitglieder und Stellvertreter des Ausschusses für Tourismus, Kultur und Welterbe
  • Ö3.3Wahl der Mitglieder und Stellvertreter des Ausschusses für Kita, Jugend, Vereine und Soziales
  • Ö4Wahl einer/eines weiteren Vertreters in den Erweiterten Vorstand des Vereins "Jugendzentrum Bad Ems e.V."
  • Ö5Sechste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Stadt Bad Ems
  • Ö61. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Beherbergungssteuer
  • Ö7Friedhofsangelegenheiten
  • Ö7.1Vorstellung der Friedhofsgebührenkalkulation
  • Ö8Bebauungsplan "Auf der Wipsch" - 4- Änderung - der Stadt Bad Ems
  • Ö9Bauangelegenheiten - vorsorglich -
  • Ö10Grundstücksangelegenheiten - vorsorglich -
  • Ö11Kindertagesstättenangelegenheiten - vorsorglich -
  • Ö12Zustimmung zur Annahme von Spenden, Sponsoringleistungen und ähnlichen Zuwendungen
  • Ö13Umweltangelegenheiten - vorsorglich -
  • Ö14Tourismus- und Welterbeangelegenheiten - vorsorglich -
  • Ö15Haushaltsangelegenheiten
  • Ö15.11. Nachtragshaushaltssatzung und -plan der Stadt Bad Ems für das Haushaltsjahr 2024* Die Vorlage nebst Unterlagen liegt Ihnen bereits vor.
  • Ö16Auftragsvergaben - vorsorglich -
  • Ö17Verkehrsangelegenheiten - vorsorglich -
  • Ö18Vertragsangelegenheiten - vorsorglich -
  • Ö19Abgabenangelegenheiten - vorsorglich -
  • Ö20Anträge der Fraktionen
  • Ö21Wünsche und Anregungen an die Verbandsgemeinde
  • Ö21.1Verschiedenes
  • Ö22Einwohnerfragestunde (Hinweis: Die Fragen sollen dem Bürgermeister nach Möglichkeit spätestens drei Arbeitstage vor der Sitzung zugeleitet werden; § 21 GeSchO)