Gremium
Datum
Dienstag, 14. Mai 2024
Uhrzeit
18:00 - 22:10 Uhr
Adresse
Raum/Büro: Großer Sitzungssaal (119)
Dateien
Tagesordnungspunkte
- Ö1Bekanntgabe der in der letzten Sitzung in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
- Ö2Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes
- Ö3Ergänzungswahlen zu Ausschüssen
- Ö44. Änderung des Bebauungsplanes „An der Wipsch“ – Teil Ost; hier; Änderung/Aufhebung/Neufassung des Aufstellungsbeschlusses vom 30.01.2024 gem. den §§ 2 ff. Baugesetzbuch (BauGB)
- Ö5Stadtentwicklung Bad Ems - Optimierung der gewerblichen Infrastruktur
- Ö6Beratung und Beschlussfassung über einen Zuschussantrag für die Erstellung eines Handlungskonzeptes Stadtentwicklung Bad Ems nach den Richtlinien Modellvorhaben "Innenstadt-Impulse"
- Ö7Beratung und Beschlussfassung über zwei Zuschussanträge nach dem Kita-Sonderbauprogramm des Landes Rheinland-Pfalz für die Kita Eisenbach sowie die Kita Villenpromenade
- Ö8Aufstellung eines Bebauungsplanes
- Ö9Aufstellung eines Bebauungsplanes
- Ö10Bauangelegenheiten
- Ö10.1Bauantrag für ein Vorhaben in Bad Ems, Carl-Heyer-Straße 1 - 3
- Ö10.2Bauantrag für ein Vorhaben in der Römerstraße 65
- Ö10.3Sachstand Glasfaserausbau in der Stadt Bad Ems
- Ö11Grundstücksangelegenheiten - vorsorglich -
- Ö12Kindertagesstättenangelegenheiten - vorsorglich -
- Ö13Zustimmung zur Annahme von Spenden, Sponsoringleistungen und ähnlichen Zuwendungen
- Ö14Rückblick Rheinland-Pfalz-Tag 2023
- Ö15Umweltangelegenheiten - vorsorglich -
- Ö16Tourismus- und Welterbeangelegenheiten - vorsorglich -
- Ö17Haushaltsangelegenheiten
- Ö17.1Beschlussfassung über die nachgebesserte Haushaltssatzung der Stadt Bad Ems für das Haushaltsjahr 2024* Die Unterlagen diesbezüglich liegen Ihnen bereits vor.
- Ö18Auftragsvergaben - vorsorglich -
- Ö19Verkehrsangelegenheiten
- Ö19.1Tempo 30 Arenberger Straße in Bad Ems
- Ö20Vertragsangelegenheiten - vorsorglich -
- Ö21Abgabenangelegenheiten - vorsorglich -
- Ö22Anträge der Fraktionen
- Ö23Wünsche und Anregungen an die Verbandsgemeinde
- Ö24Einwohnerfragestunde (Hinweis: Die Fragen sollen dem Bürgermeister nach Möglichkeit spätestens drei Arbeitstage vor der Sitzung zugeleitet werden; § 21 GeSchO)