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Datenübermittlung 

Widerspruchsmöglichkeit gegen die Übermittlung von Daten an die Bundeswehr entfällt


Das bedeutet, dass Meldebehörden künftig wieder Daten aller Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Folgejahr das 18. Lebensjahr vollenden, an die Bundeswehr übermitteln dürfen.

Welche Daten werden übermittelt?

  • Familienname
  • Vorname
  • gegenwärtige Anschrift

Die Datenübermittlung erfolgt einmal jährlich und dient dem Zweck der Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften.

Bad Ems, 13.01.2026

Verbandsgemeindeverwaltung

Bad Ems-Nassau

Uwe Bruchhäuser

Bürgermeister