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Gefahr von Waldbrand

Allgemeinverfügung zum Verbot von offenem Feuer im Wald, auf öffentlichen Flächen und privaten Gärten sowie Landwirtschaftsflächen als auch Verbot von Feuerwerken wird aufgehoben


Begründung:

Durch die Veränderung der Witterungsverhältnisse und den anhaltenden Regen ist eine erhöhte Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht mehr gegeben.

Ebenfalls ist der Waldbrandgefahren- und Graslandfeuerindex auf die niedrigste Gefahrenstufe gefallen.

 

Bad Ems, den 28.07.2023

Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems - Nassau

-örtliche Ordnungsbehörde-