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Führerscheinanträge

Abgabe von Führerscheinanträgen bei der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau


Achtung!

Auch für diese Antragsabgabe gelten die derzeitigen Besucherregelungen (vorherige telefonische Terminvereinbarung). Für den Antrag sind neben einem aktuellen biometrischen Lichtbild, der Personalausweis sowie die bisherige Fahrerlaubnis mitzubringen. Die Gebühren hierfür betragen 30,40 € und sind bei Antragstellung zu entrichten.

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:

  • vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
  • 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
  • 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
  • 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
  • 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins (*):

  • 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

(*) Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Allgemein gilt: Pkw-Führerscheine der Klasse B, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind nicht mehr unbegrenzt, sondern nur noch 15 Jahre lang gültig - danach müssen sie erneuert werden.

Vorherige Terminvereinbarung für alle Amtsgeschäfte Bürgerbüro/Standesamt zwingend erforderlich!

Wir weisen nochmals darauf hin, dass aufgrund der derzeitigen Situation sowohl für die regulären Termine wie Beantragung von Dokumenten (Personalausweis, Kinderreisepass, Reisepass), Änderung des Wohnsitzes (An-, Ab- und Ummeldung) als auch die Abholungsvorgänge jeglicher Art eine vorherige Terminvereinbarung notwendig ist. Führungszeugnisse können schriftlich beantragt werden. Entsprechendes Antragsformular finden Sie hier

Besucher der Rathäuser werden gebeten, entsprechend der 3-G-Regelung den entsprechenden Nachweis (geimpft, genesen oder getestet) griffbereit zu halten.