Alle Informationen zur Corona-Pandemie
Aktuelle Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz
Dritte Landesverordnung zur Änderung der Vierunddreißigsten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 24. Februar 2023
Vierunddreißigste Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (34. CoBeLVO) (konsolidierte Fassung, Stand 24. Februar 2023)
Formular Bescheinigung über Ergebnis des PoC-Antigentests
Terminregistrierung für die Corona-Impfung Rheinland-Pfalz
Eine Registrierung für eine Auffrischimpfung ist aktuell nur möglich, wenn der Abschluss der Impfserie, und damit die Erlangung des vollständigen Impfschutzes, bereits 5 Monate her ist. Dies gilt für die Impfungen mit den Impfstoffen von BioNTech, Moderna und AstraZeneca. Bei einer Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson können Sie sich aktuell für eine Auffrischimpfung registrieren, wenn der Impftermin vor mindestens 4 Wochen stattgefunden hat.
Telefonnummern, Rechtsgrundlagen und Aufrufe

Hotline Gesundheitsamt:
+49 2603 972-555
infektionsschutz@rhein-lahn.rlp.de

Ärztliche Bereitschaft:
116117
Hotline der Landesregierung für die Personen, die den Verdacht haben, sich mit dem Virus infiziert zu haben:
+49 800 990 04 00

Rechtsgrundlagen
Hier finden Sie beispielsweise alle Verordnungen und Hygieneregeln des Landes Rheinland-Pfalz

Informationen für Unternehmen
Alle von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen können sich auf der Seite unserer Wirtschaftsförderung informieren

Hotline der Landesregierung:
+49 800 575 81 00
http://www.corona.rlp.de/
Sprechzeiten: Montag-Freitag:
08.00-18.00 Uhr
Samstag u. Sonntag:
10.00-15.00 Uhr